Ambulante Psychiatrische Pflege

Aus Familienwortschatz
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Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) auch häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege

Entwicklung der APP

Die psychiatrische Versorgung in Deutschland war lange auf reine Krankenhausbehandlung beschränkt. Die Psychiatrie-Enquête von 1975, ein umfassender Bericht über die psychiatrische Versorgung in Deutschland, leitet einen grundlegenden Wechsel ein. Die Kernforderungen der Expertenkommission waren Dezentralisierung der Versorgung und der Vorrang von ambulanten Angeboten vor stationären Maßnahmen. Hiermit wurden Ziele formuliert, die in anderen europäischen Ländern insbesondere Italien, Frankreich und England bereits Prinzipien der Psychiatriereformen waren. Im Zuge der deutschen Psychiatriereform wurden in erster Linie komplementäre, die Krankenhausversorgung ergänzende, rehabilitative Angebote aufgebaut. Sie trugen dazu bei, dass Krankenhausbetten vor allem im Langzeitbereich abgebaut werden konnten. Das erste Modellprojekt für ambulante psychiatrische Pflege wurde 1980 in Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Seitdem wurden über viele Jahre auf Basis von Einzelfallentscheidungen und Sondervereinbarungen weitere ambulante psychiatrische Pflegeangebote erprobt, die jedoch weder flächendeckend noch regelfinanziert waren. Aufgrund eigenständiger Länderregelungen entstanden in den folgenden 25 Jahren sehr unterschiedliche Angebote, die in der Intensität, in den Inhalten der Pflegeleistungen und auch in der zulässigen Verordnungsdauer sehr stark variierten.

Rechtlicher Rahmen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI §14 beinhaltet seit 1995 auch psychiatrische Krankheitsbilder. Entsprechend SGB V §37 kann ambulante Pflege zur Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und zur Sicherstellung der Behandlung durch die niedergelassenen Nervenärzte verordnet werden. Die Richtlinien HKP (§ 92 Abs.1 Satz 2 Nr.6 und Abs.7 SGB V) schaffen seit 2005 eine einheitliche Grundlage für die ambulante psychiatrische Pflege in ganz Deutschland. Da die Richtlinien aber keine Umsetzungsbestimmungen enthalten und diese von jedem potenziellen Leistungserbringer einzeln ausgehandelt werden müssen, besteht bis heute keine flächendeckende Versorgung in Deutschland. Ab 2004 wurde ambulante psychiatrische Pflege im Rahmen von integrierten Versorgungsverträgen (SGB V §§ 140 ff.) an einzelnen Standorten etabliert. Diese besonderen Verträge ermöglichten Vergütungsmodelle, Übergangsregelungen und Diagnoseneinschlüsse die von den Richtlinien HKP oder den Standardverträgen deutlich positiv abweichen. Hiermit wurde – bereits vor Verabschiedung der Richtlinien – eine innovative Versorgungsstruktur geschaffen, die sich in Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz positiv von der Regelversorgung abhebt.

Zielsetzung

Die ambulante psychiatrische Pflege ist ein gemeindeorientiertes Versorgungsangebot. Sie soll dazu beitragen, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebenszusammenhang führen können. Durch die Pflege vor Ort soll das Umfeld beteiligt und die soziale Integration gewährleistet werden. Dazu gehört auch die Arbeit mit den Angehörigen, die in die Behandlung einbezogen und entlastet werden sollen. Die ambulante psychiatrische Pflege kann wiederkehrende Klinikaufenthalte, die von den Betroffenen und dem sozialen Umfeld häufig als stigmatisierend empfunden werden, vermeiden. Die ambulante Pflege soll mit ihren flexiblen, aufsuchenden Angeboten Behandlungsabbrüchen vorbeugen. Auch der für die Patienten sehr belastende Wechsel von psychiatrischen Diensten je nach Behandlungsbedarf soll durch das integrierte Angebot der ambulanten psychiatrischen Pflege vermieden werden.

Kompetenzen der Pflegekräfte

Das ambulante Arbeitsfeld stellt erhöhte Anforderungen an die Pflegekräfte, die sich im Gegensatz zur stationären Arbeit in sehr komplexen Strukturen behaupten müssen. Da die Einsätze oft allein und ohne den sonst üblichen institutionellen Hintergrund erfolgen, müssen die Pflegekräfte in der Lage sein, sehr differenziert die Situation der Patienten einschätzen zu können und eigenständig zu arbeiten. Sie müssen ermessen, ob die geleisteten Angebote angemessen und hilfreich sind, ob der Patient ausreichend versorgt ist und ob weitere Dienste einbezogen werden müssen. Dazu ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Kompetenz erforderlich. Daher muss die Pflegekraft bereit sein, die eigenen persönlichen Fähigkeiten und Defizite durch kritische Reflexion zu erkennen und sich in der professionellen Praxis weiter zu entwickeln. Da sich die ambulante psychiatrische Pflege im direkten Lebensumfeld der Patienten vollzieht, sind die Pflegekräfte direkt mit deren Lebensführung konfrontiert. Da eine annehmende Beziehung zu den Patienten die Grundlage der ambulanten Pflege ist, müssen die Pflegekräfte in der Lage sein, unterschiedliche und oft auch ungewöhnliche Lebensentwürfe zu akzeptieren. Das differenzierte Überdenken der eigenen Wertvorstellungen ist Grundlage dafür, ein integrierendes, nicht-diskriminierendes und nicht bevormundendes Handeln zu entwickeln, das auf die komplexen Bedürfnisse der Patienten eingeht. Da die Pflegekräfte allein in der Häuslichkeit der Patienten einen intimen, privaten Bereich betreten, müssen sie sehr reflektiert und respektvoll mit Nähe und Distanz umgehen können. Ambulante psychiatrische Pflege basiert auf der Orientierung an den individuellen und sozialen Ressourcen des Patienten und den Angeboten in der Gemeinde. Um diese Ressourcen erkennen und nutzen zu können, müssen die Pflegekräfte eine enge Kooperation mit den Patienten und den Angehörigen herstellen können. Um eine ganzheitliche, integrative Versorgung anbieten zu können, ist es erforderlich, dass die Pflegekräfte ein umfassendes Wissen über rechtliche Regelungen, sowie die unterschiedlichen Angebote, Institutionen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Patienten und ihre Familien in der Region hat.

Besonderheiten

Die ambulante psychiatrische Pflege richtet sich an Menschen, die eine psychiatrische Behandlung und Pflege akzeptieren. Die Freiwilligkeit ist ein besonders wichtiger Aspekt, weil die Pflegekräfte darauf angewiesen sind, dass ihnen bei ihren Besuchen die Tür geöffnet wird und die Betroffenen sich an den Interventionen beteiligen. Diese Gastrolle der Pflegekräfte führt gegenüber der stationären Behandlung, bei der das Personal das Hausrecht hat, zu einer Veränderung der Beziehungen. Die Patienten und Pflegekräfte handeln gemeinsam aus, welche Angebote geeignet sind und wie sie durchgeführt werden sollen. Die ambulante Pflege leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Selbstbestimmung der Patienten in der psychiatrischen Versorgung.

Siehe auch

Weblinks

BAPP - Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V.: