Arbeitnehmer-Sparzulage

Aus Familienwortschatz
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Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen beträgt 18 % von maximal 400 Euro bzw. bei Bausparverträgen 9 % von maximal 470 Euro.

Nach dem Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf diese Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen (VL), wenn er:

  • das zu versteuernde Jahreseinkommen als Alleinstehender bis 20.000 Euro jährlich bzw. bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung bis 40.000 Euro beträgt.

Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, so können beide einen Sparplan einrichten und die Prämien zweimal kassieren. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Beamte, Soldaten, Azubis und Praktikanten mit Lohnsteuerkarte sind hier prämienberechtigt. Entscheidend ist, dass Ihr Jahreseinkommen vor Steuer unter 20.000 Euro bzw. unter 40.000 Euro bei Verheirateten liegt.

Für je 400 Euro, die Sie pro Jahr in Ihren Fondssparplan einzahlen, schenkt Ihnen der Staat dann 80 Euro als Sparzulage. Mit den Jahren kommen hier hunderte Euros zusammen. Daher ist die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Fondssparplan ein echter Rendite-Turbo, der die Rendite aus dem Fondssparplan erhöht.

Beachte: Freie Mitarbeiter, Selbstständige und Rentner haben keinen Anspruch auf vermögenswirksamen Leistungen.