Bankrecht

Aus Familienwortschatz
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Das Bankrecht ist das Recht der Geldschöpfung und Geldvernichtung, des Geldumlaufs und der Geldaufbewahrung. Es regelt z.B. die Rechtsverhältnisse der Parteien bei Überweisungen, Lastschrifteinzügen, Gebühren der Banken, etc.