Familienrecht

Aus Familienwortschatz
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Das Familienrecht ist das Recht der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaften) und der Verwandtschaft. Es ordnet u.a. die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten.


Demnach ergeben sich insbesondere folgende Schwerpunkte: