Freiwilliges Soziales Jahr

Aus Familienwortschatz
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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Jugendfreiwilligendienst bei einem zugelassenen Träger. Er beinhaltet überwiegend eine an Lernzielen orientierte praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Das FSJ wird pädagogisch begleitet.

Der Dienst dauert in der Regel 12 Monate, mindestens aber 6 Monate und höchstens 18 Monate, ausnahmsweise 24 Monate. Der Träger kann es im Rahmen des pädagogischen Konzeptes auch in mehreren 3-Monats-Blöcken anbieten. Das FSJ kann auch im Ausland abgeleistet werden. Die freiwillige Person muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 26 Jahre sein. Verpflichten sich anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur Ableistung des FSJ über mindestens zwölf zusammenhängende Monate, werden sie vom Zivildienst befreit (§ 14c Zivildienstgesetz).

Die Dauer der Arbeitszeit der freiwillige Person richtet sich nach der Arbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der jeweiligen Einrichtung, entsprechendes gilt für den Urlaub. Die freiwillige Person erhält in der Regel Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung als Sach- oder Geldleistungen, sowie ein Taschengeld, das 318 EUR (= 6% der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) im Monat nicht überschreiten darf. Sie ist während des Dienstes sozialversichert.

Die freiwillige Person erhält eine fachliche Anleitung und eine individuelle pädagogische Betreuung durch den Träger. Neben der praktischen Arbeit werden Einführungs-, Zwischen- und Abbschlussseminare von mindestens einer Woche Dauer durchgeführt.

Zur Zeit leisten ca. 15.000 junge Menschen ein FSJ ab.

siehe auch

Zivildienstleistender
Bundesfreiwilligendienst


Weblinks


vgl. Wikipedia: "Freiwilliges Soziales Jahr"