Internationales Komitee vom Roten Kreuz

Aus Familienwortschatz
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Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (Comité international de la Croix-Rouge - CICR, ICRC), das 1863 in Genf gegründet wurde, ist eine nicht staatliche, schweizer Organisation mit Sitz in Genf, die sich als unparteilich, neutral und unabhängig versteht und sich ausschließlich dem humanitären Auftrag, sich weltweit für den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten einzusetzen, verpflichtet fühlt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (inoff. dt. Abkürzung: IKRK) besteht aus einer von einem Präsidium (Présidence) geleiteten Versammlung (Assemblée) von zur Zeit 16 Schweizer Persönlichkeiten, der ein Rat (Conseil de l'Assemblée) und ein Vorstand (Directione) unterstellt sind. Es ist traditionell neben dem Heiligen Stuhl (Vatikanstaat) und dem Souveränen Malteser Ritterorden ein nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Das IKRK ist die einzige Institution, die in den Genfer Konventionen explizit als Kontrollorgan genannt wird.

Das rote Kreuz auf weißem Grund, auch Genfer Kreuz genannt, ist nach den Genfer Konventionen traditionell eines der anerkannten Schutz- und Erkennungszeichen des Sanitätsdienstes der Armeen.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) bildet neben der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (Internationale Föderation, Dachverband der nationalen Gesellschaften) und den nationalen Gesellschaften die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung (Mouvement international de la Croix-Rouge et du Croissant-Rouge). Die insgesamt 186 anerkannten nationalen Gesellschaften nennen sich je nach Land Rotes Kreuz, Roter Halbmond oder Magen David Adom (Roter Davidstern).

Genfer Konventionen

Die erste Genfer Konvention von 1863 (Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde), der 12 Staaten zustimmten, geht auf einen Vorschlag des IKRK zuück. Das Kommitee hat sich zur Aufgabe gemacht, die Regeln des humanitären Völkerrechts, wie sie vor allem in den Genfer Konventionen niedergelgt sind, zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und entsprechend umsetzen können. Das IKRK ruft die Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und die nicht am Konflikt beteiligten Zivilisten zu schützen sowie die Beschränkungen bei Waffeneinsätzen und Kriegsführungsmethoden zu beachten. Das IKRK engagiert sich auch bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Weblinks

Siehe auch