Kinderzuschlag

Aus Familienwortschatz
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Wichtige Neuregelung ab 1. Oktober 2008

Familiengeld

Kleidung, Schulhefte, Ausflüge, Spielsachen ... - die finanziellen Aufwendungen für Kinder, die ruck, zuck, aus ihren Schuhen wachsen sind enorm. Viele Familien rechnen hier mit jedem Cent, auch wenn die Eltern nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hier tut jeder Euro gut. Das Kindergeld erhalten alle Eltern. Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen erhalten darüber hinaus auch noch den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ).


Änderungen beim Kinderzuschlag

Für den 1. Oktober 2008 hat die Bundesregierung nun den Kinderzuschlag geändert. Dann gelten niedrigere Grenzen für das Mindesteinkommen, nach dem der KiZ gewährt wird. Das heißt, das mehr Familien diesen Kinderzuschlag erhalten werden. Das sind pro Kind maximal 140 Euro.


Einkommensgrenze für Kinderzuschlag

Für Paare liegt ab 1. Oktober 2008 die Mindesteinkommensgrenze bei einem Einkommen (Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld 1, Krankengeld etc.) von 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenzen nicht übersteigen. Die individuelle Höchsteinkommensgrenze errechnet sich aus dem elterlichen Bedarf, einem prozentualen Anteil angemessener Wohnkosten und dem möglichen Gesamtkinderzuschlag.

Verzicht auf das ALG II

Bei Geringverdienern kann durch den Kinderzuschlag vermieden werden, dass die Familie wegen Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragen muss. Elterneinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag decken so den Gesamtbedarf der Familie.


Weitere Informationen gibt es auf der Informationsplattform familienfreund [1]