Kindesmisshandlung

Aus Familienwortschatz
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Mit dem Wort Kindesmisshandlung werden allgemein Handlungen bezeichnet, durch die Kindern von Eltern und anderen Personen durch ein Tun oder ein Unterlassen körperliche oder psychische Nachteile zugefügt werden. Es kann sich dabei um Körperverletzung oder sexuellen Missbrauch oder um psychische Beeinträchtigungen handeln.

Im engeren Sinn bezieht sich das Wort auf körperliche Misshandlung. Dabei ist zu beachten, dass bei sexuellem Missbrauch physische Folgen der körperlichen Schädigung später oft nur schwer nachweisbar sind.

Alle diese Handlungen sind strafbar.

Literatur

  • Kinderschutz-Zentrum Berlin: Kindesmißhandlung. Erkennen und Helfen. Eine praktische Anleitung, 3. Auflage, Bonn: Bundesministerium für Familie und Senioren, 1984.
  • H. Olbing, K.D. Bachmann, R. Gross: Kindesmisshandlung. Eine Orientierung für Ärzte, Juristen, Sozial- und Erzieherberufe, Köln: Deutscher Ärzte Verlag, 1989, ISBN 3-7691-0179-0
  • Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz unter anderem [Hrsg.]: Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Was ist zu tun? Ein Leitfaden für Berlin, Berlin: 2002.

Weblinks