Niederschwellige Betreuung

Aus Familienwortschatz
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Unter niedrigschwelligen Betreuungsangeboten oder niederschwelliger Betreuung versteht man die stundenweise Betreuung von Menschen die an Demenz erkrankt sind, mit einer geistigen Behinderung oder von Personen, die an psychischen Krankheiten leiden durch geschulte Helferinnen/Helfer unter Anleitung einer Fachkraft. Es kann sich dabei auch vorrangig um die Entlastung pflegender Angehöriger handeln, die damit zur Fortführung der Pflege ermutigt oder befähigt werden.

Die Betreuung kann in Betreuungsgruppen oder als Einzelbetreuung im jeweils häuslichen Bereich stattfinden.

Grundlage ist § 45 b des Pflegeversicherungsgesetzes.

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