Würde

Aus Familienwortschatz
(Weitergeleitet von Menschenwürde)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Würde ist ein vielbenutzter Begriff, der kaum eindeutig definiert werden kann. Ein anderes Wort (Synonym) dafür ist Ansehen. Würde bedarf also eines Gegenübers („ich sehe dich an“, „ich werde angesehen“), um konkret zu werden. Würde kann durch andere verliehen und genommen werden.

Als Menschenrecht wird die allgemeingültige Würde erstmals 1948 in der UN-Vollversammlung proklamiert (ausgerufen): „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Sinne der Brüderlichkeit begegnen.“

Diese Aussage geht zurück auf das Werk von Samuel Pufendorf, einem deutschen Professor für Natur- und Völkerrecht. Er verfasste „De iure naturae et gentium“, das 1672 in Lund /Schweden erschien. Seitdem wurde der Begriff der Natürlichen Würde in der Rechtswissenschaft gelehrt. Pufendorf und später andere (Hugo Grotius, Christian Thomasio) wandten sich gegen die damals verbreitete Leibeigenschaft und forderten Gleichheit und Freiheit des Glaubens. Die Menschenwürde ist kein Wert, der durch Leistung erworben werden kann, sondern jedem aufgrund seines Menschseins zusteht.

In unserer Gesellschaft wird Würde verstanden als Anspruch, die körperliche und geistig-seelische Unverletzlichkeit zu respektieren. Dessenungeachtet hat jeder seine eigenen Vorstellungen von Würde, wie sich in den Diskussionen über Sterbehilfe, Stammzellenforschung u.ä. zeigt.

Geschichtlicher Hintergrund

In der römischen Antike war Würde (dignatio) verbunden mit hoher Geburt oder persönlicher Leistung (im Sinne von Würde erlangen, Würdenträger sein, Ämter innehaben). Ab dem Mittelalter leitete sich die menschliche Würde aus der kirchlichen Aussage ab, daß der Mensch das Ebenbild Gottes sei. Rechtlich hatte das aber keine Auswirkung, der „einfache Mann“ blieb weitgehend rechtlos. In der französischen Revolution 1789 wurden dann zwar die Menschenrechte verkündet, aber auch hier bedeutete Würde auch nur die Zugangsmöglichkeit zu allen Ämtern und Würden für jeden Mann.

Seit 1949 ist die Würde des Menschen das höchste Grundrecht, das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als „unantastbar“ verankert ist. Diese Unantastbarkeit bezieht sich auf das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, gewaltfreie Erziehung, Schutz vor Kindesmissbrauch und Folter.

Heutige Bedeutung und Bedeutung für die Pflege

Der Verfassungsrechtler Professor Günter Dürig entwarf 1956 die Objektformel: Die Menschenwürde als solche ist getroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird. Einfach formuliert bedeutet dies, die Würde eines Menschen ist dann verletzt, wenn dieser wie eine Sache behandelt wird. Legt man das Wort Ansehen zugrunde, ergibt sich eine Entwürdigung, wenn jemand nicht mehr als Person und Persönlichkeit angesehen wird.

Hier ist die Pflege gefordert, den (kranken) Menschen zum einen in seiner Würde wahrzunehmen und zum anderen zu unterstützen bzw. seine Würde zu schützen. Daher sind sämtliche Pflegeplanungen und -maßnahmen hinfällig, wenn sie der Würde des Einzelnen nicht entsprechen, indem der Mensch z.B. nur auf seine Krankheit reduziert wird. Nicht nur im Umgang mit Kranken, Betagten oder aus anderen Gründen Hilfebedürftigen ist der Kategorische Imperativ Imanuel Kants eine passende Leitlinie: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Verschiedene Gremien bemühten sich um Konkretisierung der Menschenwürde in Medizin und Pflege, z.B. entwarf die ICN einen Ethik-Kodex für die Pflege, auch gibt es eine Charta der Patientenrechte.


Verwendete Literatur

Uwe Wesel: Unantastbar, in DIE ZEIT Nr.49, Hamburg 2008

Weblinks

siehe auch