Gesellschaftsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Dezember 2011, 23:26 Uhr
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften. Dabei sind im Wesentlichen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich u.a. mit:
- Gründung und Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen
- Finanzierung der Expansion (Eigenkapitalmaßnahmen, Fremdkapitalfinanzierung, Kapitalerhöhungen)
- Austragung von Gesellschafterstreitigkeiten
- Umstrukturierung und Reorganisation (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
- Planung der Unternehmernachfolge, auch unter erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Auflösung und Liquidation, Unternehmenskauf und -nachfolge
- Recht der Handelsvertretung
- Vertriebsverträgen
- Franchiseverträgen
- Lizenzverträgen
- Vertragsgestaltung
- Erstellung und Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Recht der Personengesellschaften und der GmbH