Gesellschaftsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:12 Uhr

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften. Dabei sind im Wesentlichen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.


Das Gesellschaftsrecht befasst sich u.a. mit:

  • Gründung und Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen
  • Finanzierung der Expansion (Eigenkapitalmaßnahmen, Fremdkapitalfinanzierung, Kapitalerhöhungen)
  • Austragung von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Umstrukturierung und Reorganisation (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
  • Planung der Unternehmernachfolge, auch unter erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
  • Auflösung und Liquidation, Unternehmenskauf und -nachfolge
  • Recht der Handelsvertretung
  • Vertriebsverträgen
  • Franchiseverträgen
  • Lizenzverträgen
  • Vertragsgestaltung
  • Erstellung und Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Recht der Personengesellschaften und der GmbH