Immobilienrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Dezember 2011, 23:33 Uhr

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück. Von Bedeutung sind insbesondere das Grundstücks- und Grundstücksverkehrsrecht, das öffentliche Recht(Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht), aber auch das private Baurecht und das Wohneigentumsrecht.


Gegenstand des Immobilienrechts sind insbesondere:

  • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten (u. a. Wege- u. Leitungsrechte)
  • Notwege- und Notleitungsrechte
  • Überbau/Überhang
  • Einwirkung auf Nachbargrundstücke, Störung durch Nachbargrundstücke
  • Baulasten