Kindertagesstättengesetz Niedersachsen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:20 Uhr
Das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) gilt für Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber zehn Stunden in der Woche betreut werden. Näheres regelt hier der §1 und der §2.