Ordnungswidrigkeitenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Dezember 2011, 23:34 Uhr
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört im weiteren Sinne zum Strafrecht. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die regelmäßig deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.