Pflegegeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juli 2012, 23:47 Uhr
Pflegegeld erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, der Pflegestufe I, II oder III hat für den pflegerischen Mehrbedarf. Diese Geldleistung muss beantragt werden und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.