Pflegeperson: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:43 Uhr

Pflegeperson ist ein Begriff aus dem deutschen Pflegeversicherungsrecht. Er meint eine Person, die einen wenigstens erheblich Pflegebedürftigen ehrenamtlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt (§ 19 Elftes Buch Sozialgesetzbuch).

Pflegepersonen haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegekassen. Für die soziale Sicherung der Pflegepersonen werden Rentenversicherungsbeiträge entrichtet und sie sind kraft Gesetzes unfallversichert, sie können darüber hinaus unentgeltlich Pflegekurse besuchen. Pflegepersonen, die als Arbeitnehmer eine Pflegezeit in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.


Siehe auch