Privatrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Dezember 2011, 00:34 Uhr

Gegenstand des internationalen Privatrechts ist u.a. die Frage, welches (materielle) Privatrecht die Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Schwerpunktmäßig befasst sich dieses Rechtsgebiet mit:


  • Beratung, Vertragsgestaltung und Projektbegleitung bei internationalen Geschäften
  • Internationalen Kaufverträgen, Vertragshändlerverträgen, Vertriebsverträgen, Franchising, Lizenzen
  • Internationalem Familienrecht und Erbrecht