Privatrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2011, 00:34 Uhr
Gegenstand des internationalen Privatrechts ist u.a. die Frage, welches (materielle) Privatrecht die Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Schwerpunktmäßig befasst sich dieses Rechtsgebiet mit:
- Beratung, Vertragsgestaltung und Projektbegleitung bei internationalen Geschäften
- Internationalen Kaufverträgen, Vertragshändlerverträgen, Vertriebsverträgen, Franchising, Lizenzen
- Internationalem Familienrecht und Erbrecht