Privatrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:45 Uhr
Gegenstand des internationalen Privatrechts ist u.a. die Frage, welches (materielle) Privatrecht die Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Schwerpunktmäßig befasst sich dieses Rechtsgebiet mit:
- Beratung, Vertragsgestaltung und Projektbegleitung bei internationalen Geschäften
- Internationalen Kaufverträgen, Vertragshändlerverträgen, Vertriebsverträgen, Franchising, Lizenzen
- Internationalem Familienrecht und Erbrecht