Rechtsprechung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Version vom 11. Dezember 2011, 23:07 Uhr

Rechtsprechung ist die Nutzung von vorhandene Gesetzen zu einem Urteil.

Rechtskunde ist dagegen die Vermittlung von Grundwissen über diese Vorgänge. Rechtssetzung die Tätigkeiten des Gesetzgebers (Parlamente) im Rahmen ihrer Verfassung zur Schaffung neuer Gesetze.

Wichtiges Stichwort dazu: Gewaltenteilung.