Wohnberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[Wohnberechtigungsschein]] wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. | Der [[Wohnberechtigungsschein]] wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. | ||
Aktuelle Version vom 3. Oktober 2025, 11:04 Uhr
In der Stadt Leipzig werden vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine (WBS) erteilt.
Der weiße WBS berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung der LWB oder einer Wohnungsgenossenschaft.
Der grüne WBS ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des Sachsen sanierten oder neugeschaffenen Wohnung.
Der gelbe WBS ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss gebauten Wohnung erforderlich.
Bei Umzug in ein anderes [[Bundesland] können Sie auch einen WBS nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten.
Der Wohnberechtigungsschein wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden.
Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis/ Pass
- Einkommensbelege (Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Bafög, Unterhalt u.s.w.)
- Schwerbehindertenausweis
- Mutterpass
- Mietvertrag der jetzigen Wohnung
Quellenangabe: http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/wohnen/berechtig/