Vergaberecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Version vom 10. Dezember 2011, 23:27 Uhr

Das Vergaberecht umfasst im Wesentlichen diejenigen Rechtsnormen, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben beachten muss.