Betriebsausgabenpauschale: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:00 Uhr
Bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 2.455 Euro jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit), die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, können 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 614 Euro jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.