Betriebsausgabenpauschale: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:00 Uhr

Bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 2.455 Euro jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit), die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fällt, können 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 614 Euro jährlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden.