SGB VIII: Unterschied zwischen den Versionen
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Maßnahmen wie Jugendsozialarbeit, Kindertagesbetreuung, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. | |||
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen (§ 35a SGB VIII). | |||
Schutz von Kindern und Jugendlichen, einschließlich Inobhutnahme und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung. | |||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII). | |||
Zusammenarbeit verschiedener Träger der öffentlichen Jugendhilfe, freier Träger und anderer Institutionen. | |||
== Bedeutung == | |||
Das SGB VIII sichert den umfassenden Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt. Es stellt sicher, dass junge Menschen und ihre Familien Unterstützung erhalten, um Benachteiligungen abzubauen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Jugendämter und eine Vielzahl freier Träger übernehmen hierbei wichtige Funktionen. | |||
== Siehe auch == | |||
[[KJHG]] | |||
[[Jugendamt]] | |||
[[Kinder- und Jugendhilfe]] | |||
[[Teilhabe von Kindern und Jugendlichen]] | |||
[[Eingliederungshilfe]] | |||
[[Kinderschutz]] | |||
[[Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz]] | |||
[[Inobhutnahme (Kinderschutz)]] | |||
== Quellen und Verweise == | |||
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – www.bmfsfj.de | |||
Gesetzestext SGB VIII – www.gesetze-im-internet.de/sgb_8 | |||
Sozialgesetzbuch SGB VIII – www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii | |||
[[Kategorie:Sozialgesetzbuch]] | |||
[[Kategorie:Sozialrecht]] | |||
[[Kategorie:Kinder- und Jugendhilfe]] | |||
[[Kategorie:Junge Menschen]] |
Aktuelle Version vom 26. August 2025, 11:39 Uhr
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) regelt die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es trat 1991 in Kraft und verfolgt das Ziel, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren zu schützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Grundlage ist das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
Inhalte
Das Recht auf Erziehung und Förderung der Entwicklung junger Menschen (§ 1 SGB VIII).
Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten.
Maßnahmen wie Jugendsozialarbeit, Kindertagesbetreuung, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen (§ 35a SGB VIII).
Schutz von Kindern und Jugendlichen, einschließlich Inobhutnahme und Hilfen bei Kindeswohlgefährdung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII).
Zusammenarbeit verschiedener Träger der öffentlichen Jugendhilfe, freier Träger und anderer Institutionen.
Bedeutung
Das SGB VIII sichert den umfassenden Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Lebenswelt. Es stellt sicher, dass junge Menschen und ihre Familien Unterstützung erhalten, um Benachteiligungen abzubauen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Jugendämter und eine Vielzahl freier Träger übernehmen hierbei wichtige Funktionen.
Siehe auch
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Quellen und Verweise
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – www.bmfsfj.de
Gesetzestext SGB VIII – www.gesetze-im-internet.de/sgb_8
Sozialgesetzbuch SGB VIII – www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii