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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 18:47 Uhr
Ein Träger bezeichnet eine Person, eine Institution oder Struktur, die materielle Verantwortung für ein Projekt oder eine Sache übernommen hat.
Träger im Sinne des Sozialgesetzbuch 8
- öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe