Hauswirtschaftlichen Versorgung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Pflegewiki Ergänzung) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:15 Uhr
Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Bereich der Pflege alle hauswirtschaftlichen Leistungen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Es umfasst: das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen. Den Leistungsumfang prüft die Pflegekasse.