Europäischer Gerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:08 Uhr
Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richtern und 8 Generalanwälten und sitzt in Luxemburg. Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt. Sie sollen unabhängig und hervorragend befähigt sein. Die Richter wählen aus ihrer Mitte jeweils für drei Jahren den Präsidenten des Gerichtshofes; Wiederwahl ist zulässig.
Die Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof, vergleichbar mit Staatsanwälten in Deutschland. Sie stellen in völliger Unabhängigkeit ein Rechtsgutachten und die „Schlussanträge“, in den anhängigen Rechtssachen.