Flexi-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (kurz: Flexi-Gesetz) wurde am 4. April 1998 vom Deutschen Bundestag verabschiede…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
| |
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:10 Uhr
Das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (kurz: Flexi-Gesetz) wurde am 4. April 1998 vom Deutschen Bundestag verabschiedet (vgl. BGBl Jahrgang 1998 Teil I Nr. 21, 14. April 1998) und inzwischen mehrfach aktualisiert.
Arbeitnehmer_innen können auf Grundlage dieses Gesetzes geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden ansammeln, ohne dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. So ist die Schaffung von Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeitkonto) möglich.