Immobilienrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:17 Uhr
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Fragen rund um Haus, Wohnung oder Grundstück. Von Bedeutung sind insbesondere das Grundstücks- und Grundstücksverkehrsrecht, das öffentliche Recht(Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht), aber auch das private Baurecht und das Wohneigentumsrecht.
Gegenstand des Immobilienrechts sind insbesondere:
- Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
- Grundschulden und Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten (u. a. Wege- u. Leitungsrechte)
- Notwege- und Notleitungsrechte
- Überbau/Überhang
- Einwirkung auf Nachbargrundstücke, Störung durch Nachbargrundstücke
- Baulasten