Jugendamt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) K (2 Versionen: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon) |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:19 Uhr
- Das Jugendamt ist der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist eine Behörde, die auf dem Grundsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und dieses ausführt, kontrolliert und für dessen Einhaltung garantiert.
- Das Jugendamt beaufragt seinerseits geeignete Partner (freie Träger, Tagesmütter, Tagesväter, Vereine, Dienstleister), geeignet im Rahmen des SGB VIII, die wiederrum vor Ort in der Kommune als Erfüllungsgehilfen arbeiten und das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe abbilden.