Pflegegeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:43 Uhr

Pflegegeld erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, der Pflegestufe I, II oder III hat für den pflegerischen Mehrbedarf. Diese Geldleistung muss beantragt werden und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.

siehe auch aktuelle Beiträge zum Suchbegriff Pflegegeld