Pflegegeld: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:43 Uhr
Pflegegeld erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, der Pflegestufe I, II oder III hat für den pflegerischen Mehrbedarf. Diese Geldleistung muss beantragt werden und wird von der Pflegekasse ausgezahlt.