Arbeitgeberbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:56 Uhr

Beiträge des Arbeitgebers zu Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei; zusätzlich wird ein Höchstbetrag bis zu 1.800 Euro gewährt.