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Version vom 8. August 2012, 19:12 Uhr von
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Der abzugsfähige Teil beträgt 70 %
Kategorie:Arbeitsentgelt
Kategorie:Einkommenssteuer
Kategorie:Arbeitgeberleistung
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Der abzugsfähige Teil beträgt 70 %