SGB X
SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Das Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren und den Schutz der Sozialdaten. Es ist seit dem 1. Januar 1981 in Kraft und bildet die Grundlage für die Verwaltungsabläufe in allen Zweigen des Sozialrechts. Das SGB X definiert Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Sozialleistungsträger und sorgt für eine einheitliche Verfahrensweise im Sozialrecht.
Inhalte
Allgemeine Vorschriften zum Verwaltungsverfahren, darunter Antragsprinzip, Untersuchungsgrundsatz und Recht auf Anhörung (§§ 1–25).
Definition, Erlass, Bekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten (§§ 30–50).
Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere Schutz, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten (§§ 67a–85a).
Regelungen zur Zusammenarbeit und Rechtsbeziehungen der Sozialleistungsträger untereinander und zu Dritten.
Widerspruchsverfahren und Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (§§ 78–88).
Mitwirkungs- und Auskunftspflichten der Beteiligten.
Verfahrensgrundsätze: Nichtförmlichkeit, Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Unparteilichkeit.
Bedeutung
Das SGB X schafft die rechtliche Basis für das Handeln der Verwaltung im Sozialleistungsbereich und schützt die Rechte der Leistungsempfänger. Es gewährleistet Datenschutz und Transparenz im Verfahren, stärkt die Verfahrensbeteiligten und erleichtert die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger. Damit trägt das SGB X wesentlich zur Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im Sozialrecht bei.
Siehe auch
Verwaltungsverfahren im Sozialrecht
Quellen und Verweise
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de
Gesetze im Internet: SGB X – www.gesetze-im-internet.de/sgb_10
Sozialgesetzbuch SGB X – www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx