Elternmitwirkung Baden-Württemberg

Version vom 11. Dezember 2011, 00:25 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (6 Versionen: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

§ 5 Elternbeirat

(1) Bei den Einrichtungen werden Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her.

(2) Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammen-schließen.


KiTa's in Baden-Württemberg