Gesellschaftsrecht

Version vom 10. Dezember 2011, 23:26 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (2 Versionen: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften. Dabei sind im Wesentlichen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.


Das Gesellschaftsrecht befasst sich u.a. mit:

  • Gründung und Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen
  • Finanzierung der Expansion (Eigenkapitalmaßnahmen, Fremdkapitalfinanzierung, Kapitalerhöhungen)
  • Austragung von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Umstrukturierung und Reorganisation (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
  • Planung der Unternehmernachfolge, auch unter erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
  • Auflösung und Liquidation, Unternehmenskauf und -nachfolge
  • Recht der Handelsvertretung
  • Vertriebsverträgen
  • Franchiseverträgen
  • Lizenzverträgen
  • Vertragsgestaltung
  • Erstellung und Bewertung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Recht der Personengesellschaften und der GmbH