Psychiatrische Familienpflege

Version vom 30. Januar 2014, 20:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Domainwechsel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Möglichkeit, die Patienten gegen Honorar in die Pflege einer Familie zu entlassen, wurde z. B. in Deutschland schon vor 100 Jahren genutzt, geriet dann aber in Vergessenheit und wurde neu belebt. Inzwischen gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Psychiatrische Familienpflege.


Siehe auch:


Weblinks