Das Hausbetreuungsgesetz gilt nur in Österreich für pflegebedürftige Personen ab Pflegestufe drei sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Angehörige oder professionelle PflegerInnen brauchen. Es soll damit eine öffentliche Förderung der Betreuung daheim ab Pflegestufe fünf geben. Das Hausbetreuungsgesetz, österr. BGBl. I Nr. 33/2007, trat am 1. Juli 2007 in Kraft.

Siehe auch

Literatur

  • Günther Löschnigg, Sabrina Schmid: Hausbetreuungsgesetz. Verlag des ÖGB, Wien, 2008. 144 S. ISBN 978-3-7035-1324-4

Weblinks


  Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels.