Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört im weiteren Sinne zum Strafrecht. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die regelmäßig deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört im weiteren Sinne zum Strafrecht. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die regelmäßig deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.