Bundesurlaubsgesetz

Aus Familienwortschatz
Version vom 11. Dezember 2011, 00:25 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (3 Versionen: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach einer aktuellen Entscheidung vom 20.01.2009 verfällt Urlaub des Mitarbeiters nicht, wenn dieser innerhalb des Jahres durch Krankheit nicht abgegolten wurde.

Die Regelung aus §7 Absatz 3 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz [1] ist laut europäischem Gerichsthof europarechtswidrig.