Ehe

Version vom 6. Januar 2013, 17:36 Uhr von familienwortschatz>Jowood (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Ehe bezeichnet eine Lebensgemeinschaft, die in besonderer Form durch eine standesamtliche oder/und kirchliche Trauung vollzogen wird. Der Bund für das Leb…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Ehe bezeichnet eine Lebensgemeinschaft, die in besonderer Form durch eine standesamtliche oder/und kirchliche Trauung vollzogen wird. Der Bund für das Leben, wie er traditionell bezeichnet wurde, ist heute statistisch nicht mehr für die Ewigkeit. Im Gegensatz zu einer Paarbeziehung ohne Trauschein, bedarf die Ehe in Deutschland der Scheidung durch ein Gericht.