Fahrlässige Körperverletzung

Aus Familienwortschatz
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Eine Körperverletzung ist nicht nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich, also mit Wissen und Wollen des Täters herbeigeführt wird, sondern auch, wenn sie durch Fahrlässigkeit verursacht wird.

Körperverletzung

Eine Körperverletzung im stafrechtlichen Sinn begeht, wer entweder einen anderen so übel oder unangemessene behandelt, dass dadurch dessen körperliches Wohlbefinden oder dessen körperliche Unversehrtheit erheblich beeinträchtigt wird (körperliche Mißhandlung) oder wer bei einem anderen einen vorübergehenden oder dauerhaften pathologischen Zustand hervorruft oder steigert. (Gesundheitsbeschädigung).

Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer eine Sorgfaltspflicht, die er nach seinen persönlichen Fähigkeiten erfüllen konnte, außer acht lässt und damit rechnen musste und nach seinen persönlichen Fähigkeiten auch voraussehen konnte, dass dadurch ein Straftatbestand wie etwa die Körperverletzung verwirklicht wird.

Eine Handlung geschieht unter Verletzung der objektiven Sorgfaltspflicht, wenn der gewissenhafte und besonnene Angehörige des betreffenden Verkehrskreises in der sozialen Rolle und konkreten Lage des Täters nicht so gehandelt hätte.

Fahrlässigkeit kann auch bei einem so genannten „Übernahmeverschulden“ vorliegen. Wer subjektiv nicht in der Lage ist, sorgfaltsgemäß zu handeln, weil ihm etwa die fachlichen Kenntnisse dazu fehlen, muss sich in der Regel vorwerfen lassen, dass er dennoch eine bestimmte Handlung übernommen hat, denn eine gewissenhafte Person hätte dies nicht getan.

Ein Auszubildender in der Pflege kann sich deshalb strafbar machen, wenn er eine Pflegemaßnahme durchgeführt, zu der er noch nicht befähigt ist, und es dadurch zu einer Körperverletzung kommt.

Strafmaß

Die fahrlässige Körperverletzung kann in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

In Österreich wird die fahrlässige Körperverletzung höchstens mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Zudem werden dort Angehörige eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes dann überhaupt nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft, wenn den Täter kein schweres Verschulden trifft und die Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung in Ausübung des Gesundheitsberufes zugefügt worden und aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt (§ 88 Abs. 2 StGB Österreich).

Fahrlässige Körperverletzung in der Pflege

Demnach bedeutet Fahrlässigkeit in der Pflege das Nichtbeachten von Sorgfaltspflichten wider besseren Wissens: beispielsweise das Nichteinhalten von Hygienevorschriften, Arbeitsschutzmaßnahmen oder Pflegestandards.

Literatur

  • Christian Birnbaum: Die Leichtfertigkeit - zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Weißensee Verlag, Berlin 2000. ISBN 978-3-934479-19-7

Weblinks