Flexi-Gesetz

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Das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (kurz: Flexi-Gesetz) wurde am 4. April 1998 vom Deutschen Bundestag verabschiedet (vgl. BGBl Jahrgang 1998 Teil I Nr. 21, 14. April 1998) und inzwischen mehrfach aktualisiert.

Arbeitnehmer_innen können auf Grundlage dieses Gesetzes geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden ansammeln, ohne dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. So ist die Schaffung von Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeitkonto) möglich.