Gebührenfrei

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Gebührenfrei wird auf einem Rezept angekreuzt:

  1. Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  1. Arznei- und Verbandmittel die bei Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden.
  1. Verordnungen im Zusammenhang mit der Entbindung.
  1. Verodnungen, die der Unfallversicherungsträger bezahlt.
  1. Beim Nachweis einer Befreiung von der Zuzahlungspflicht der GKV.