Kernarbeitszeit

Aus Familienwortschatz
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Als Kernarbeitszeit wird die Zeitspanne am Tag bezeichnet, in der für die Arbeitnehmer_innen Anwesenheitspflicht im Unternehmen bzw. in der Behörde herrscht. Die Kernarbeitszeit ist Bestandteil der gleitenden Arbeitszeit, um eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter_innen sicher zu stellen.

Die Kernarbeitszeit beträgt im Durchschnitt die Hälfte bis zwei Drittel der täglichen Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten. In vielen Behörden ist z.B. eine Kernarbeitszeit zwischen 9 und 15 Uhr festgelegt.