Kindertagesstättengesetz Niedersachsen

Aus Familienwortschatz
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Das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) gilt für Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber zehn Stunden in der Woche betreut werden. Näheres regelt hier der §1 und der §2.