Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich
Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich“, kurz „Morbi-RSA“, ist ein Bestandteil der Krankenkassenreformen, die zum 1. Januar 2009 in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten. Einen Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA) gibt es bereits seit 1994. Die jetzige 14. RSA-Änderungsverordnung wurde vom Bundestag und am 14. Dezember 2006 vom Bundesrat beschlossen und durch verschiedene Gerichtsinstanzen überprüft.
Für 80 weit verbreitete Krankheiten erhält die jeweilige Krankenkasse den Morbi-RSA für jeden daran leidenden Versicherten zusätzlich: z. B. für einen Bluter bekommt sie pro Monat 5.065 Euro extra, für ein Diabetiker vom Typ 1 nur 193 Euro. Rechnerisch lukrativ sind nun diejenigen Versicherten, die an sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck oder Rückenschmerzen leiden. Durch ihre große Zahl können sie die Einnahmensituation der Kasse gegenüber früher deutlich verändern.
Weblinks
- Risikostrukturausgleich-Site des AOK-Bundesverbandes
- Jürgen Wasem (Gesundheitsökonom an der Universität Duisburg-Essen: Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ab dem Jahr 2009 (PDF-Datei)