Privatrecht

Version vom 11. Dezember 2011, 00:34 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (2 Versionen: Umzug familienwortschatz nach familienfreund.de/lexikon)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gegenstand des internationalen Privatrechts ist u.a. die Frage, welches (materielle) Privatrecht die Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Schwerpunktmäßig befasst sich dieses Rechtsgebiet mit:


  • Beratung, Vertragsgestaltung und Projektbegleitung bei internationalen Geschäften
  • Internationalen Kaufverträgen, Vertragshändlerverträgen, Vertriebsverträgen, Franchising, Lizenzen
  • Internationalem Familienrecht und Erbrecht