Prüfungsrecht

Aus Familienwortschatz
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Das Prüfungsrecht umfasst alle Regelungen, die bei der Feststellung von Leistungen und Kenntnissen bei Personen anzuwendenden sind. Dabei geht es vor allem um die Rechte und Rechtsbehelfe des Prüflings und die Anforderungen an die Prüfer und die Prüfung selbst.