SGB XIV
SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht
Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und fasst die bisherigen gesetzlichen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts in einem eigenen Gesetz zusammen. Es ersetzt und modernisiert unter anderem das frühere Bundesversorgungsgesetz und weitere Gesetze, die sich mit der Entschädigung von Personen befassen, die unverschuldet Gesundheitsschäden erlitten haben, für die die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.
Inhalte
Anspruch auf Leistungen für Geschädigte von Gewalttaten, einschließlich physischer und psychischer Gewalt sowie Sexualstraftaten.
Entschädigung von Opfern von Kriegsauswirkungen, Zivildienstschäden und Schutzimpfungsschäden.
Umfang der Leistungen: Geldleistungen, Sachleistungen, medizinische Behandlung, Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe und Pflege.
Einführung von Schnellen Hilfen, z. B. Soforthilfen in Traumaambulanzen und Fallmanagement zur Unterstützung bei Antragstellung und im Verwaltungsverfahren.
Recht auf Krankengeld, Teilhabeleistungen und umfassende soziale Absicherung.
Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Personen mit besonderen Regelungen.
Datenschutz, Verfahrensvorschriften und Anspruchsgrundlagen für berechtigte Personen.
Bedeutung
Das SGB XIV stellt sicher, dass Menschen, die durch staatliches oder gesellschaftliches Handeln Gesundheitsschäden erlitten haben, umfassend unterstützt und entlastet werden. Die Bündelung der Regelungen in einem eigenständigen Gesetz schafft Transparenz und erleichtert den Zugang zu Entschädigungsleistungen. Zudem trägt es zur schnellen und zielgerichteten Hilfe bei, insbesondere durch die Einführung neuer Unterstützungsformen wie der Schnellen Hilfen.
Siehe auch
Quellen und Verweise
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – www.bmas.de
Gesetze im Internet: SGB XIV – www.gesetze-im-internet.de/sgb_14
Landesamt für Soziales und Versorgung – beispielhafte Informationen (z. B. Brandenburg)
Sozialgesetzbuch SGB XIV – www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgb14